München: Biergutscheine für Hausmeister sind Wohn-Nebenkosten!
Datum: Freitag, dem 18. Juli 2008
Thema: Bier Infos


Urteil: Münchner Vermieter können Bier-Gutscheine für den Hauswart ihren Mietern als Nebenkosten in Rechnung stellen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Nürnberg, 24.04.2008 - Schenkt der Vermieter dem Hausmeister eines Mietshauses zum Oktoberfest Gutscheine für eine Maß Bier und ein halbes Wiesnhähnchen, so kann er diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen. Dieses vermieterfreundliche Urteil fällte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht München (Az.: 424 C 22865/06).
Im verhandelten Fall weigerte sich ein Mieter, seinen Anteil an den rund 15 Euro für die Hausmeister-Bewirtung zu zahlen. Die Richter sahen dies jedoch anders: Solche Gutscheine sind vergleichbar mit einer Sonderzahlung an den Hausmeister.

Urteil: Münchner Vermieter können Bier-Gutscheine für den Hauswart ihren Mietern als Nebenkosten in Rechnung stellen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Nürnberg, 24.04.2008 - Schenkt der Vermieter dem Hausmeister eines Mietshauses zum Oktoberfest Gutscheine für eine Maß Bier und ein halbes Wiesnhähnchen, so kann er diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen. Dieses vermieterfreundliche Urteil fällte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht München (Az.: 424 C 22865/06).
Im verhandelten Fall weigerte sich ein Mieter, seinen Anteil an den rund 15 Euro für die Hausmeister-Bewirtung zu zahlen. Die Richter sahen dies jedoch anders: Solche Gutscheine sind vergleichbar mit einer Sonderzahlung an den Hausmeister.





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